Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistung
eventer. verpflichtet sich, den Auftrag mit grösster Sorgfalt und Zuverlässigkeit auszuführen, Termine einzuhalten und den Anlass zeitgerecht und gemäss dem vereinbarten Auftrag durchzuführen.
eventer. übernimmt die Koordination, Konzeption, Planung, Beratung und Organisation des vereinbarten Anlasses und führt diesen gemeinsam mit den gebuchten Partnern durch.
Sämtliche Rechte an den präsentierten Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen, Abbildungen und Texten stehen im geistigen Eigentum. Deren Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung gestattet.
Auftragsbestätigung
Ein Auftrag mit eventer. kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Spätestens mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch eventer. kommt der Auftrag zustande. Allfällige über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen (nachträgliche Wünsche, Änderungen seitens des Auftraggebers, Mehraufwand etc.) werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Unkostenbeitrag
In der Regel erstellt eventer. die erste Offerte kostenlos. Ab der 2. Offerte wird bei einer Annullierung eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von geleisteten Arbeitsstunden pro Auftrag in Rechnung gestellt. Annullierungen von verbindlich reservierten Daten sind kostenpflichtig in der Höhe der bisher entstandenen Kosten.
Geringfügige Änderungen
eventer. behält sich vor, bei kurzfristigen Preisänderungen der gebuchten Partner, Dienstleister etc., nach Absprache mit dem Kunden diese zu verrechnen.
Annullierung von Anlässen
Bei Annullierung eines Anlasses nach erfolgter Auftragserteilung werden alle bis dahin entstandenen Kosten (Lieferanten, Partner etc.), die nicht mehr storniert werden können, in Rechnung gestellt. Hier gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Parteien/Dienstleister. Selbstverständlich wird nach der bestmöglichen Lösung gesucht.
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Haftung bei Schaden und/oder Verlust
Sofern der Schaden/Verlust nicht selbst verursacht wurde, ist eventer. berechtigt, allfällige Kosten von eigenem sowie von Material, welches explizit für den Anlass von Partnerfirmen zugemietet wurde, dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Zahlungen
eventer. erhebt eine Akontozahlung vor Durchführung des Anlasses. Diese Akontozahlung beträgt im Normalfall 60 % des Gesamtbetrags, zahlbar bis spätestens 15 Arbeitstage vor Beginn des Anlasses. Die Restzahlung ist nach Beendigung der Veranstaltung, inklusive eventueller Zusatzleistungen, aufgrund der detaillierten Schlussrechnung innerhalb von 10 Arbeitstagen zu bezahlen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zürich oder ein anderer zuständiger Gerichtsstand nach Wahl von eventer. Es kommt das schweizerische Recht zur Anwendung.
Zürich, September 2024